Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch kontern
Stell dir vor, du bist mitten in einem Bewerbungsgespräch, es ist die erste Runde. Du hast dich gut vorbereitet, findest deine potenzielle neue Chefin und den Personaler sehr sympathisch, das Unternehmen und die beschriebene Stelle entsprechen deinen Vorstellungen. Kurz: Du kannst dir eine Zusammenarbeit vorstellen. Die obligatorischen Fragen nach deinen Stärken, Schwächen und Karriereplänen hast du souverän gemeistert, insgesamt hast du ein gutes Gefühl. Und dann kommt das: „Wie sieht es denn mit deiner Familienplanung aus? Steht da demnächst eine Schwangerschaft an?“ Oder das: „Uns würde interessieren, welcher Partei du angehörst.“ Oder auch: „Hier steht, du bist in Deutschland geboren. Aber deine Eltern sind ursprünglich nicht von hier, oder?“
Unzulässige Fragen und ihre Ausnahmen
Es gibt zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch. Fragen, die deine Person oder deine Familie betreffen und inhaltlich nichts mit der zu besetzenden Stelle zu tun haben, sind unzulässig. Sie dürfen dir nicht gestellt werden. Das ist in Deutschland im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz trägt dazu bei, Diskriminierung zu verhindern. In der Realität haben es Bewerber:innen aber häufig mit Personalverantwortlichen zu tun, die versuchen, die Grenzen dieses Gesetzes zu verschieben. Sie stellen solch übergriffige Fragen trotzdem. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Geht es darum, die Kandidat:innen herauszufordern und ihre Reaktion zu testen? Oder darum, persönliche Neugier zu befriedigen? Vielleicht versuchen sie auch einfach ihr Glück und hoffen darauf, dass sich ihr Gegenüber mit der Rechtslage nicht gut auskennt und höflich antwortet.
Zulässige Fragen
Arbeitgeber:innen haben ein berechtigtes Interesse daran, möglichst viele Informationen über potenzielle neue Mitarbeiter:innen zu sammeln. Darum steht ihnen das sogenannte Fragerecht zu. Uneingeschränkt zulässig sind Fragen zu den folgenden Themen:
- Wohnort
- (Schul-)Ausbildung
- beruflicher Werdegang
- fachliche Qualifikation
- zeitliche Flexibilität
- Fremdsprachenkenntnisse
- Wettbewerbsverbote
Unzulässige Fragen
Das berechtigte Interesse von Arbeitgeber:innen endet, wenn es um die Privatsphäre der Bewerber:innen geht. Nach bestimmten Informationen dürfen Personaler:innen nicht fragen. Unzulässig sind Fragen zu folgenden Themen:
- Religions-, Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit
- bestehende (oder geplante) Schwangerschaft
- Höhe des bisherigen Gehalts
- bestehende (Schwer-)Behinderung
- Vermögensverhältnisse
- Vorstrafen
- bevorstehende Eheschließung
Für dich als Bewerber:in gilt, dass du auf solche Fragen nur in Ausnahmefällen antworten musst – nämlich dann, wenn sie tätigkeitsbezogen gestellt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du dich bei einer Partei, einem Presseunternehmen oder einer Gewerkschaft bewirbst. Diese Betriebe gehören zu den sogenannten Tendenzunternehmen, die nicht in erster Linie ökonomische Interessen verfolgen, sondern zum Beispiel politische, künstlerische, pädagogische oder wissenschaftliche Ziele haben. Solche Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse zum Beispiel an deinen politischen Ansichten und erwarten von dir eine wahrheitsgemäße Beantwortung von Fragen, die darauf abzielen. Du verfügst über ein sogenanntes erweitertes Fragerecht, weil diese Informationen für den ideellen Zweck des Betriebs relevant sind.
Eine weitere Ausnahme bilden Kirchen und Ordensgemeinschaften. Sie haben aufgrund des kirchlichen Arbeitsrechts ebenfalls ein erweitertes Fragerecht, das ihnen erlaubt, Fragen zum Beispiel zu deiner Religionszugehörigkeit zu stellen. Fragen nach deinem Gesundheitszustand oder etwaigen Allergien sind zulässig, wenn du dich etwa in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb oder einem Labor bewirbst.
Vorstrafen, Gehalt und Schwerbehinderung
Wenn du dich etwa um eine Stelle in einer Bank bewirbst, sind auch Fragen nach Vorstrafen, laufenden Ermittlungsverfahren oder deiner finanziellen Situation zulässig. Allerdings gilt auch hier: Die Information muss einen konkreten Bezug zur angestrebten Stelle haben. Ein allgemeines Fragerecht gibt es in diesem Fall nicht. Das heißt: Wer sich um eine Stelle im Finanzbereich bewirbt, darf nach vermögensrechtlichen Vorstrafen gefragt werden, aber nicht nach politischen oder verkehrsrechtlichen. Personaler:innen müssen ihre Frage im Vorstellungsgespräch also sehr präzise formulieren. Wird sie pauschal gestellt, bleibt sie unzulässig.
Die Frage nach dem letzten Gehalt taucht ebenfalls ab und zu in Vorstellungsgesprächen auf. Hierbei handelt es sich um eine Grauzone. Wenn du selbst dieses Thema zur Sprache bringst, darf dein Gegenüber nachhaken – und du solltest ehrlich antworten. Kommt im Nachhinein heraus, dass du an dieser Stelle gelogen hast, kann dein:e neue:r Arbeitgeber:in den zustande gekommenen Vertrag anfechten oder das Arbeitsverhältnis kündigen. Die Frage nach deinem aktuellen Gehalt ist auch dann zulässig, wenn du eine variable Vergütung erhältst. In diesem Fall lässt dein Gehalt Rückschlüsse auf deine Arbeitsleistung zu – und dann ist die Frage zulässig.
Die Frage nach einer vorliegenden Schwerbehinderung stellt – pauschal formuliert – eine unmittelbare Diskriminierung dar und ist damit im Vorstellungsgespräch unzulässig. Aber auch in diesem Fall gibt es Ausnahmen. Wird ganz gezielt gefragt, ob ein Handicap vorliegt, das dich bei der Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit beeinträchtigen könnte, besteht für potenzielle Kandidat:innen sogar eine Offenbarungspflicht. Das heißt: In diesem Fall bist du zu einer ehrlichen Antwort verpflichtet.
Mögliche Reaktionen auf unzulässige Fragen
- Gegenfrage
Stelle eine Rückfrage, anstatt zu antworten. Zum Beispiel: „Inwiefern hat das etwas mit der Aufgabe zu tun?“ oder „Was würdest du an meiner Stelle auf diese Frage antworten?“ Oder du gehst direkt auf den Punkt zu: „Weißt du, dass diese Frage unzulässig ist?“ Somit unterstellst du erst einmal, dass dein Gegenüber vielleicht einfach nicht weiß, dass hier gerade eine Grenzüberschreitung stattfindet. So zeigst du weiterhin Offenheit und gibst deiner:deinem Gesprächspartner:in die Gelegenheit, das Gesicht zu wahren (und vielleicht etwas dazuzulernen).
- Verweigern
Du kannst die Antwort verweigern: „Ich möchte diese Frage nicht beantworten.“ Optional weist du den:die Fragesteller:in darauf hin, warum du nicht antworten möchtest. Zum Beispiel: „Diese Frage hat mit der Aufgabe aus meiner Sicht nichts zu tun.“ Oder: „Diese Frage ist unzulässig.“
- Ehrlich antworten
Du kannst die Frage einfach wahrheitsgemäß beantworten und die Tatsache ignorieren, dass sie grundsätzlich unzulässig ist. Hierfür ist die Grundlage, dass du deine persönlichen Grenzen klar definiert und präsent hast. Du entscheidest selbst, welche Einblicke du geben möchtest und welche nicht.
- Lügen
Theoretisch hast du das Recht, bei unzulässigen Fragen zu lügen. Von dieser Option ist in der Praxis jedoch abzuraten. Bitte mach dir bewusst, dass du viel zu bieten hast und nicht als Bittsteller:in im Vorstellungsgespräch sitzt. Willst du dich und deine Werte wirklich für ein Unternehmen verbiegen, das dir unzulässige Fragen stellt? Wähle lieber aus Option 1–3.
Was hier so einfach klingt, kann in der Realität allerdings schwierig werden. Denn wenn ein bis dahin positives Vorstellungsgespräch durch eine unzulässige Frage (welcher Art auch immer) plötzlich kippt, passiert das nicht nur auf der sachlichen, sondern auch auf der emotionalen Ebene. Auch ohne unzulässige Fragen ist ein Vorstellungsgespräch eine aufregende Sache, in der viele Menschen angespannt oder nervös sind. Da kann es durchaus passieren, dass man erst im Nachhinein merkt: „Moment mal, durften die mich das überhaupt fragen?“ Es ist viel verlangt, den Moment zu erkennen und dann souverän Option eins, zwei oder drei auszuwählen, dabei professionell zu bleiben und freundlich zu lächeln. Wie so oft kann auch hier eine gute Vorbereitung die Lösung sein.
Die eigenen Grenzen abstecken
Stell dir eine Art Landkarte vor und grenze das Gebiet ein, das ein:e potenzielle:r Arbeitgeber:in betreten darf. Zeichne klare No-go-Areas ein, zum Beispiel: „Ich beantworte keine Fragen zum Thema psychische Gesundheit.“ Markiere Grauzonen, in denen du bereit bist, Kompromisse zu machen. Wäre zum Beispiel eine Frage zum Beruf deiner Partnerin oder deines Partners für dich in Ordnung? Überprüfe im Vorstellungsgespräch jede Frage dahingehend, ob sie sich innerhalb deiner Grenzen bewegt. Dafür darfst du dir ruhig Zeit nehmen. Lass eine Frage erst einmal sacken und deine Filter durchlaufen, bevor du antwortest.
Wenn du spürst: „Diese Frage ist mir unangenehm, die möchte ich gar nicht beantworten“ – dann vertraue deinem Gefühl. Es ist egal, ob die Frage auf einer Liste unzulässiger Fragen auftaucht oder nicht. Wenn sie ein ungutes Gefühl in dir auslöst, dann ist offenbar eine deiner Grenzen überschritten worden. In diesem Fall atme einmal tief durch und überprüfe, welches Gefühl gerade in dir ausgelöst wird. Bist du überrascht? Verunsichert? Oder sogar wütend? Das ist in Ordnung. Wenn du dir erst einmal Zeit verschaffen willst, frage zurück: „Was hat diese Frage mit meiner Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu tun?“ Vielleicht genügt das schon, um deinem Gegenüber die Grenzüberschreitung bewusst zu machen, und der Rest des Gesprächs läuft bis auf den einen Ausrutscher wieder gut.
Eine Frage zu viel: Persönliche Rückschlüsse ziehen
Beim Abstecken der Grenzgebiete deiner inneren Landkarte solltest du dir auch schon Gedanken darüber machen, welche Konsequenzen ein eventueller Grenzübertritt haben könnte. Vielleicht bist du bereit, eine einzelne unzulässige Frage als Ausrutscher gelten zu lassen und nicht weiter zu beachten. Was aber wirst du tun, wenn dein Gegenüber pausenlos deine Grenzen überschreitet? In so einem Fall solltest du abwägen: Wie wichtig ist dir die ausgeschriebene Stelle? Bist du bereit, dich in Zukunft regelmäßig so einem Verhalten auszusetzen? Denn davon kannst du ausgehen: Wer sich schon in einem ersten Kennenlerngespräch übergriffig verhält, wird dieses Verhalten auch im Alltag ganz selbstverständlich an den Tag legen. Möchtest du in so einer Umgebung arbeiten?
Auch als Bewerber:in hast du die Möglichkeit, ein Gespräch vorzeitig zu beenden. Du musst nicht die angesetzte Stunde durchhalten, du kannst dich auch höflich vorzeitig verabschieden. Wenn dir die Grenzüberschreitungen zu heftig werden oder du immer deutlicher spürst, dass sich aus diesem Gespräch sicher keine Zusammenarbeit entwickeln wird, kannst du den Termin beenden. Sag ruhig, warum du das Gespräch nicht weiterführen möchtest: „Vielen Dank für die Einladung und für das Gespräch bis hierher. Ich habe aufgrund Ihrer Fragen den Eindruck gewonnen, dass wir nicht zusammenpassen. Darum möchte ich unser Gespräch an dieser Stelle gern beenden.“ So ein Schritt kostet Mut. Schau, was für dich in der akuten Situation besser passt: das Gespräch mit der Faust in der Tasche bis zum Ende durchhalten – oder einen eindeutigen Schlusspunkt setzen.
Wie immer gilt auch für den Umgang mit unangemessenen Fragen: Hol dir Unterstützung. Übe schwierige Situationen mit Freund:innen, indem du eine Gesprächssituation simulierst. Leg dir einen Schlusssatz zurecht und sag ihn dir immer wieder vor, bis er dir ganz selbstverständlich über die Lippen geht. Natürlich kann zur Vorbereitung auf solche Konfliktsituationen auch ein professionelles Karriere-Coaching eine gute Unterstützung bieten. Unsere systemisch ausgebildeten INQUA Karriere-Coaches mit langjähriger Berufserfahrung üben mit dir gern das Vorstellungsgespräch. So gehst du souverän und neugierig auf die Fragen deines Gegenübers ein. Mit einem AVGS-Gutschein ist unser Angebot für dich sogar kostenlos.
Über den Autor:

Johannes Gramß ist Diplom-Psychologe und Geschäftsführer des INQUA-Instituts. Sein Schwerpunkt liegt in der Konzeptentwicklung für Digitales Coaching mit ansprechenden, wirkungsvollen Lernarchitekturen. Er beschäftigt sich zudem mit dem Nutzen von persönlichen Ressourcen und dem Bearbeiten innerer Barrieren bei der beruflichen Neuorientierung sowie dem psychologisch geschickten Umgang bei digitalen Auswahlprozessen für Bewerbende.
Weiterführende Links:
Vorbereitung aufs Vorstellungsgespräch: 10 Tipps, um entspannt zu bleiben
Souverän zum neuen Job: 10 Tipps für Ihr Bewerbungsgespräch
Podcast COACHGEFLÜSTER: Klassische und knifflige Fragen im Vorstellungsgespräch
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