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Habe ich ein Recht auf Arbeitslosengeld?Wie verläuft die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit?Wie kann ich ein Karriere-Coaching beantragen?Wie erhalte ich eine Weiterbildung?Wo finde ich die Weiterbildungsangebote?Sie suchen einen neuen Job? Möglicherweise haben Sie Ihre Arbeit verloren oder selbst gekündigt? Eventuell möchten Sie sich jetzt umorientieren und wünschen sich neue Perspektiven. Der erste Gang sollte Sie zur Agentur für Arbeit führen, denn hier kann Ihnen geholfen werden – nicht nur durch die Vermittlung neuer Jobangebote, sondern auch durch die Bewilligung einer Weiterbildung oder eines Karriere-Coachings. Doch wie funktioniert die Agentur für Arbeit eigentlich? Was muss ich wissen, um beispielsweise ein AVGS-Coaching zu beantragen? Schauen wir uns einige Dinge genauer an, getreu dem Motto: Wer seine Chancen kennt, kann sie besser nutzen. Mit der Kontaktaufnahme zur Arbeitsagentur sollten Sie nicht allzu lange zögern, sondern sich innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Arbeitslosigkeit melden. Das funktioniert unkompliziert – digital oder telefonisch. Wenn Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis sind, aber wissen, dass Ihre Tätigkeit bald endet, beispielsweise weil Ihnen gekündigt wurde oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, melden Sie sich Arbeit suchend. Ein wichtiger Tipp: Selbst wenn Sie keinerlei Leistungen über die Arbeitsagentur beziehen, können Sie die Suche nach einem neuen Job über die Arbeitsagentur komplett und kostenfrei nutzen! Für die meisten Menschen besteht der erste Schritt in der Beantragung von Arbeitslosengeld. So stellt sich also als Erstes die Frage:
Habe ich ein Recht auf Arbeitslosengeld?
Sie haben ein Recht auf Arbeitslosengeld, wenn Sie in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Abgesehen von dieser Voraussetzung müssen Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden und bereit sein, eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche auszuüben und dafür mit der Agentur für Arbeit zusammenzuarbeiten. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie freiwillig in der Arbeitslosenversicherung waren, zum Beispiel während einer Selbstständigkeit, wenn Sie ein Kind erzogen (bis zum 3. Lebensjahr), Krankengeld erhalten, den freiwilligen Wehrdienst oder Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst geleistet haben. Sollten Sie häufig befristet beschäftigt gewesen sein, kommt eine kürzere Anwartschaftszeit – so lautet der Fachbegriff für Ihr Recht auf Arbeitslosengeld – zum Tragen: Dann genügen mindestens 6 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung, vorausgesetzt, die meisten Beschäftigungen waren bis zu 14 Wochen befristet. Wie Sie Arbeitslosengeld beantragen können, wird auf der Seite der Agentur für Arbeit einfach und nachvollziehbar erklärt.
Wie verläuft die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit?
Selbstverständlich erhalten Sie zunächst eine ausführliche Beratung von Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler. Zweifelsohne wird dieser oder diese auch einen gründlichen Blick auf Ihre Bewerbungsunterlagen werfen. Nun ist Ihre Initiative in Form der sogenannten Eigenbemühungen gefragt. Diese sollten gegenüber der Arbeitsvermittlung zum Beispiel durch eine Liste der Bewerbungen oder Kopien der Bewerbungen nachgewiesen werden. In der Regel werden der Umfang und die Form der Nachweise Ihrer Eigenbemühungen in der sogenannten Eingliederungsvereinbarung – das ist der Vertrag zwischen Arbeitsagentur und dem Kunden – festgehalten. Diese Nachweise zeigen, was Sie getan haben, um die Arbeitslosigkeit zu beenden – und das belegen in der Regel Ihre Bewerbungen. INQUA Karriere-Coach Johannes Junker erklärt das genauer: „Dazu zählen sowohl die Recherche und Bewerbungen auf selbst gesuchte Arbeitsstellen, die sogenannten Initiativbewerbungen, als auch die Bewerbung auf Stellenangebote, die Ihnen Ihr Arbeitsvermittler vorschlagen wird und auf die Sie zeitnah reagieren sollten. Das Gleiche gilt für die Vorbereitung einer geplanten Selbstständigkeit, der Wunsch nach einem Karriere-Coaching oder nach einer Weiterbildungsmaßnahme, die Nutzung von digitalen Jobbörsen, die Auswertung von Stellenanzeigen bei Tageszeitungen oder der Besuch von analogen Jobbörsen und Fachmessen.“
Wie kann ich ein Karriere-Coaching beantragen?
Um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, empfiehlt es sich, ein professionelles Karriere-Coaching in Anspruch zu nehmen. Vor allem, wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten, ist ein Karriere-Coaching überaus sinnvoll, da es sich hier um eine Potenzialanalyse des Jobsuchenden und eine erwiesenermaßen erfolgreiche Hilfe zur Selbsthilfe handelt. Dafür müssen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS genannt, beantragen – entweder bei der Agentur für Arbeit oder auch beim Jobcenter. Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird Ihr Anliegen prüfen, denn hierbei handelt es sich um eine Kann-Leistung. Gute Argumente für einen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur sind also wichtig. Wenn Sie diese überzeugend liefern, wird Ihr Arbeitsvermittler Ihrer Initiative entgegenkommen und Sie bekommen eine zertifizierte Maßnahme, beispielsweise das INQUA Karriere-Coaching, zu 100 Prozent gefördert. Auch hier gilt: Wer seine Chancen kennt, kann sie besser nutzen – in diesem Fall durch das Erkennen des eigenen Potenzials. Wissen wir um unsere beruflichen und sozialen Kompetenzen, können wir selbstbewusster auftreten, unsere Stärken gezielter einsetzen und uns weiterentwickeln – nicht um irgendeinen Job zu finden, sondern unseren Traumjob, und dabei unsere angestrebte Karriere so zu gestalten, wie wir es uns wünschen. Im mehrwöchigen Karriere-Coaching arbeiten unsere mittlerweile über 100 INQUA Karriere-Coachs dafür mit der eigens für Fach- und Führungskräfte sowie Akademiker:innen entwickelten Methode High Profiling®. Dies ist ein erfolgreiches Tool, das auf einem Leitfadeninterview zur Erwerbsbiografie beruht, das transkribiert und anonymisiert und von speziell ausgebildeten Analysten und Analystinnen ausgewertet wird, sodass ein übersichtliches und individuelles Kompetenzprofil entsteht. Ergänzt wird dieser Prozess mit der Ressourcenorientierten Genogrammarbeit, die Überzeugungen und Werte unseres familiären Umfeldes aufdeckt und somit weitere Erkenntnisse zu den persönlichen Prägungen liefert. Diese Potenzialanalyse als Schlüssel zum Erfolg können Sie sowohl analog im Einzelcoaching an 20 Standpunkten deutschlandweit als auch digital und damit flexibel und ortsunabhängig nutzen. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem Info-Flyer zum Karriere-Coaching mit AVGS.
Wie erhalte ich eine Weiterbildung?
Ähnliches gilt für den Wunsch nach einer Weiterbildung. Johannes Junker empfiehlt hierzu: „Ganz generell gilt, hierfür sehr gut vorbereitet in die ausführliche Beratung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zu gehen. Das heißt, Sie sollten alle entsprechenden Unterlagen dabeihaben, dazu zählen Zeugnisse der bisherigen beruflichen Ausbildungsabschlüsse sowie Arbeitszeugnisse, aus denen hervorgeht, welche beruflichen Erfahrungen bislang gemacht worden sind, eventuelle bisherige Weiterbildungen sowie ein ausführlicher und tabellarischer Lebenslauf. Der Werdegang muss gut nachvollziehbar sein und mit den Arbeitszeugnissen übereinstimmen.“ Wichtig für die Bewilligung einer Weiterbildung ist auch eine ausführliche Dokumentation der bisherigen Eigenbemühungen, eine neue Arbeitsstelle zu finden, entweder als Liste oder in Form entsprechender Kopien der Unterlagen. „Kann im Kontext der Absagen interpretiert werden, dass Qualifikationen fehlen, so wird das letztendlich in die Argumentation für die Bewilligung der Maßnahme einfließen“, führt Johannes Junker weiterhin aus. „Bestehen möglicherweise sogar Hinweise darauf, dass es zu Ihrem gegenwärtigen beruflichen Profil gar keinen entsprechenden Arbeits- und Beschäftigungsmarkt in Ihrer Region mehr gibt? Hier greift das Argument des Strukturwandels, so wie es im Qualifizierungschancengesetz und in der nationalen Weiterbildungsstrategie steht.“ In diesem Anfang 2019 verabschiedeten Qualifizierungschancengesetz sind neue Weiterbildungsmöglichkeiten festgelegt, um die Chancen für Qualifizierung zu stärken und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung zu sorgen. Im Prinzip wird bei einer Weiterbildung nach der sogenannten Berufsverwandtschaft geschaut, doch es gibt auch Ausnahmen, beispielsweise, wenn ein Beruf keine Zukunft mehr hat – Stichwort Strukturwandel.
Wo finde ich die Weiterbildungsangebote?
Grundsätzlich wird sich die Arbeitsagentur eine Erläuterung für den Zusammenhang von jetziger, bisheriger und zukünftiger Arbeitsstelle und dem Wunsch nach Weiterbildung von Ihnen wünschen. Hierzu hat Johannes Junker noch folgenden Tipp: „Die gewünschte Richtung der Weiterbildungsvorstellung sollte ausgearbeitet sein und die entsprechenden Informationen können bei Kursnet recherchiert werden. Ebenso sollten mögliche Maßnahmenträger für die gewünschte Weiterbildung bekannt sein. Damit zeigt man auch auf der Metaebene, dass man aktiv an der Arbeitssuche beziehungsweise ihrer Vorbereitung beteiligt ist und sich sachkundig gemacht hat.“ Zudem macht es Eindruck, so der Coach, aufzuzeigen, wie sich die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes gestaltet, sofern die gewünschte Weiterbildung stattgefunden hat: „Hier lohnt es, sich kundig zu machen und entsprechende Stellenangebote oder auch Marktanalysen und Prognosen vorzulegen. Mit einem Satz: Wer sich vorbereitet, signalisiert auf diese Weise: Ich bin kundig und habe bereits eine gewisse Vorstellung.“ Wir hoffen, wir konnten Sie mit diesen Erklärungen zur Arbeitsweise der Agentur für Arbeit unterstützen! Haben Sie noch weitere Fragen? Dann lesen Sie unsere FAQ zum AVGS Karriere-Coaching oder kontaktieren Sie uns gerne!
Über den Autor:
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Ressourcenorientierte Genogrammarbeit im Karriere-Coaching
Infos zur Agentur der Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden
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