Mir liegt ein Gutschein über mindestens 20 Einheiten und
acht Wochen vor.
Sie können den Gutschein bei uns nutzen, wenn er für eine Coaching-Leistung über mindestens acht Wochen
mit mindestens
20 Einheiten à 45 Min. ausgestellt ist.
Sobald uns der Gutschein vorliegt, beantragen wir für Sie die Bewilligung, die in der Regel innerhalb
von 14 Tagen
erfolgt.
Mein Gutschein umfasst weniger als 20
Unterrichtseinheiten und /oder acht Wochen.
Bitte beantragen Sie die Anpassung Ihres Gutscheins bei Ihrer Vermittlungsfachkraft, da wir
Gutscheine mit weniger als 20 Unterrichtseinheiten und/oder weniger als acht Wochen Dauer nicht
annehmen können. Nach Absenden dieses Formulars erhalten Sie per Mail umgehend die dafür erforderlichen
Informationen.
Ich habe noch keinen Gutschein, möchte diesen jedoch
beantragen.
Sie sind arbeitssuchend gemeldet? Oder Sie sind noch im Job, allerdings befristet oder bereits
gekündigt?
Dann kann Ihr Coaching mit einem
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu 100%
finanziert
werden.
Einen solchen AVGS-Gutschein können Sie bei Ihrer Vermittlungsfachkraft der Arbeitsagentur oder des
Jobcenters formlos beantragen.
Wie das geht, erfahren Sie
hier .
Sie können sich auch ohne Gutschein anmelden und diesen nach Erhalt nachreichen.
Ich benötige ein Angebot für meine Vermittlungsfachkraft
Nach dem Absenden dieses Formulars erhalten Sie unser Kostenangebot und die Möglichkeit,
einen Beratungstermin mit unseren Expert:innen aus dem Kundenservice zu vereinbaren. Übrigens können
Sie die
Kosten steuerlich absetzen.
Nach Absenden dieser unverbindlichen Anmeldung erhalten Sie ein Kostenangebot sowie unseren
Coaching-Vertrag, mit dem Sie sich verbindlich anmelden können. Bei möglichen Fragen
erreichen Sie uns telefonisch unter 03028599430 . Wir beraten Sie
gerne.
Sobald Sie die unverbindliche Anmeldung absenden, erhalten Sie eine Beschreibung unseres Vorgehens
sowie ein
Angebot zur
Beantragung der Kostenübernahme durch den Berufsförderungsdienst.
Bitten Sie Ihre Beratungsfachkraft um Kostenübernahme durch die Rentenversicherung oder Ihre
Berufsgenossenschaft. Falls ein Kostenangebot erwünscht wird, kann dieses unter
info@inqua-institut.de
angefordert werden. Bitte rufen Sie uns unter 03028599430 an, wenn
Sie dazu
Fragen haben.